Winterdienst rechtssicher dokumentieren — was Eigentümer wissen müssen

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In Flensburg und im Kreis Schleswig-Flensburg gilt die Räum- und Streupflicht typischerweise werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 09:00 Uhr. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, haftet persönlich — auch dann, wenn er die Immobilie nur vermietet.
Wichtig ist die Dokumentation: Wer hat wann geräumt, welches Streumittel wurde verwendet, wie waren Wetter und Straßenverhältnisse. Ohne diese Nachweise wird es im Schadensfall schwierig, die Pflicht-Erfüllung gegenüber der Versicherung oder dem Gericht zu belegen.
Wir führen für jeden Winterdienst-Einsatz ein digitales Protokoll mit Zeitstempel, Wetterdaten und Fotos vor Ort. Dieses Protokoll geht monatlich als PDF an den Auftraggeber — ideal für Hausverwaltungen und Vermieter in Flensburg.
Ein häufig unterschätztes Thema ist das Streumittel: Auftausalz ist in vielen Kommunen auf privaten Gehwegen eingeschränkt. Wir arbeiten standardmäßig mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt und dokumentieren jeden Abweichungsfall.
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